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Regel und Nachweis

Was Compliance-Beratung leistet — und was nicht

Beratungsteam verfolgt am Bildschirm den Weg einer Regel von der Richtlinie bis zum Nachweis

Compliance-Beratung — zusammen mit dem Risikomanagement häufig als GRC-Beratung zusammengefasst — arbeitet an der Frage, ob die Regeln, die für ein Unternehmen gelten, im Tagesgeschäft tatsächlich wirken. Eine Regel durchläuft dabei vier Zustände: Sie ist beschlossen, sie ist bekannt, sie ist in einen Arbeitsschritt eingebaut, und sie ist nachweisbar. Vorhaben scheitern fast nie am ersten Zustand — Richtlinien gibt es reichlich —, sondern am Übergang vom zweiten zum dritten. Genau dort liegt die Arbeit.

Sie unterscheidet Regelwerk von Kontrolle. Ein Richtlinientext ist keine Kontrolle. Eine Kontrolle hat eine benannte verantwortliche Person, einen Turnus, eine Schwelle, ab der eingegriffen wird, und eine Spur, die zeigt, dass sie stattgefunden hat. Zwanzig gepflegte Kontrollen an den Stellen, an denen wirklich etwas passieren kann, tragen weiter als zweihundert Seiten Regelwerk.

Sie ordnet Risiken nach Steuerbarkeit, nicht nach Schrecken. Ein Inventar, das nach Schadenshöhe sortiert ist, erzeugt Aufmerksamkeit für seltene Katastrophen und Blindheit für den Vorgang, der jede Woche schiefgeht. Brauchbar wird die Liste erst, wenn zu jedem Eintrag steht, wer ihn beeinflussen kann, mit welcher Maßnahme — und woran zu erkennen wäre, dass sie wirkt.

Sie baut die Regel in den Arbeitsschritt ein, nicht daneben. Eine Prüfung, die in einer separaten Datei stattfindet, wird unter Termindruck übersprungen; eine, die im Freigabeschritt des Systems liegt, nicht. Dazu gehört die Bereitschaft, Regeln zu streichen, die einen Ablauf blockieren, ohne ein Risiko zu senken.

Was sie nicht leistet. Sie ist keine Rechtsberatung: Ob eine Norm im Einzelfall anwendbar ist und welche Pflichten daraus folgen, gehört anwaltlich geprüft. Sie ist ebenso wenig Wirtschaftsprüfung oder Zertifizierung, und sie kann regelkonformes Verhalten nicht zusichern — wer Rechtssicherheit verspricht, verkauft ein Gefühl. Ohne Fachbereiche, IT und Einkauf bleibt zudem jede Kontrolle ein Dokument.

Angrenzende Themen liegen bewusst woanders: Angriffserkennung und Sicherheitsarchitektur in der Cyber Security Beratung, die Nachhaltigkeitsseite der Berichtspflichten in der Nachhaltigkeitsberatung, transaktionsnahe Prüfungen in der Corporate Finance Beratung und die allgemeine Aufnahme von Abläufen in der Prozessberatung.

Handlungsdruck

Wann externe Unterstützung bei Compliance und Risikothemen trägt

Nicht jede Lage verlangt nach Unterstützung von außen. Ist die Betroffenheit geklärt, gibt es im Haus eine benannte Zuständigkeit mit Zeitbudget und wurde ein vergleichbares Regelwerk schon einmal eingeführt, ist der interne Weg der schnellere. In den folgenden Lagen fällt die Rechnung anders aus — nicht weil Wissen über das eigene Geschäft fehlt, sondern Routine mit dieser Art von Nachweisarbeit.

1. Ein Auftraggeber verlangt einen Nachweis

  • Im Lieferantenfragebogen stehen Fragen zu Richtlinien, Kontrollen und Meldewegen — und die Antworten müssten erst erarbeitet werden.
  • Der Nachweis ist Voraussetzung für den Auftrag, und improvisierte Antworten fallen bei der nächsten Prüfung auf.

2. Ein Regelwerk betrifft das Unternehmen erstmals

  • Ein Schwellenwert wurde überschritten, ein neuer Markt kam hinzu oder eine Produktkategorie fällt neu unter eine Vorgabe.
  • Die eigentliche Frage ist selten der Gesetzestext, sondern was er für die Abläufe bedeutet.

3. Ein Vorfall hat eine Lücke sichtbar gemacht

  • Eine Panne, Beschwerde oder ein Prüfungsbefund hat gezeigt, dass eine Kontrolle fehlte oder nicht gewirkt hat.
  • Wer den Vorgang verantwortet hat, kann ihn schlecht selbst aufarbeiten — eine Außensicht ist hier auch eine Entlastung.

4. Das Risikoinventar ist eine Tabelle, die niemand nutzt

  • Die Liste existiert, wird einmal im Jahr fortgeschrieben und beeinflusst keine Entscheidung.
  • Meist fehlt nicht der Eintrag, sondern die Zuordnung: wer steuert, womit, und woran misst man Wirkung.

5. Compliance ist eine Nebenrolle ohne Zeitbudget

  • Die Aufgabe hängt an einer Person, die sie zusätzlich zum Hauptamt trägt, und wächst schneller als deren Kapazität.
  • Bis eine dauerhafte Besetzung entschieden ist, hält eine befristete Verstärkung den Betrieb aufrecht.

6. Ein Wachstums- oder Beteiligungsschritt steht an

  • Ein Investor, eine Bank oder ein Käufer schaut sich die Governance an — und findet Lücken, die im Alltag nie gestört haben.
  • Was vor einer Prüfung geordnet wird, kostet einen Bruchteil des später Nachgelieferten.

Erkennen Sie Ihre Lage in einem dieser Punkte wieder? Zwanzig Minuten genügen für eine erste Einordnung: welche Regelwerke Sie überhaupt betreffen könnten, wo eine Kontrolle zuerst fehlt — und ob Sie dafür jemanden von außen brauchen.

Kontrollfelder

Die Kontrollfelder, an denen Compliance-Beratung ansetzt

Die Felder werden einzeln oder zusammen besetzt, je nachdem, wo ein Unternehmen steht. Meist beginnt es mit Risikoinventar und Kontrollen; Datenschutz, Meldewege und Lieferantenprüfung folgen dort, wo die Betroffenheit es verlangt. Es ist ein Ausschnitt — über die Kategorieseiten kommen zahlreiche weitere Spezialisierungen hinzu.

Compliance-Management-System

Das Gerüst, das die einzelnen Regeln zusammenhält: Grundsätze, Zuständigkeiten, Schulung, Überwachung und Verbesserung. Wir bauen es entlang der tatsächlichen Risikolage auf, nicht entlang eines Musterhandbuchs, und halten es so klein, dass es gepflegt werden kann. Rahmenwerke wie ISO 37301 dienen als Ordnungsraster.

Risikoinventar und Risikosteuerung

Erhebung, Bewertung und Fortschreibung der Risiken, die Geschäft, Vermögen oder Reputation gefährden können — mit Auswirkung, Häufigkeit und vor allem einer benannten Steuerung. Dazu gehören ein Berichtsweg, der die Geschäftsführung rechtzeitig erreicht, und eine Eskalationsschwelle. Entscheidend ist, dass die Liste Entscheidungen verändert.

Internes Kontrollsystem (IKS)

Kontrollen dort, wo Werte fließen und Fehler teuer werden: Freigabegrenzen, Funktionstrennung, Vier-Augen-Prinzip, Abstimmungen im Rechnungswesen, Berechtigungen in den führenden Systemen. Wir nehmen zuerst auf, was faktisch schon kontrolliert wird, entfernen Doppelungen und schließen die verbleibenden Lücken — bis ein Kontrollplan steht, den die Linie ohne Begleitung weiterführt.

Datenschutzorganisation

Die organisatorische Seite des Datenschutzes: Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept, Auftragsverarbeitung, Betroffenenrechte, Meldeprozess bei Vorfällen und die Frage, wer im Haus welche Entscheidung trifft. Wir bringen die Unterlagen mit der gelebten Praxis zusammen und machen sie prüffähig. Die rechtliche Beurteilung einzelner Verarbeitungen bleibt davon unberührt.

Hinweisgeberschutz und interne Aufklärung

Eine Meldestelle ist schnell eingerichtet und schwer zu betreiben. Es braucht Vertraulichkeit, Fristen, eine nachvollziehbare Bearbeitung, Schutz vor Benachteiligung und jemanden, der Hinweise unabhängig bewertet. Wir richten den Ablauf ein und legen fest, wann intern aufgeklärt wird. Die Würdigung eines konkreten Falls gehört in anwaltliche Hände.

Lieferanten- und Drittparteienprüfung

Wer für Sie arbeitet, arbeitet in Ihrem Namen. Dazu gehören Risikoeinstufung der Lieferantenbasis, Selbstauskünfte, Vertragsklauseln, Audits vor Ort und ein Umgang mit Befunden, der über das Ablegen hinausgeht. Dieses Feld verbindet Compliance mit Einkauf und Logistik — von der Sanktionsprüfung bis zu Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

Welches dieser Felder bei Ihnen zuerst tragen muss, lässt sich in einem kurzen Gespräch einordnen. Beschreiben Sie uns die Lage; zurück kommt eine Einschätzung, kein Angebotsfoliensatz.

Einbindungswege

In welchen Formen Compliance-Erfahrung eingebunden wird

Über das Ergebnis entscheidet oft nicht die fachliche Tiefe, sondern die Einbindung: wie viel externe Kapazität, mit welchem Mandat, über welchen Zeitraum. Für alle Formen gilt dasselbe Gerüst — eine benannte interne Verantwortung, schriftlich vereinbarte Ziele vor dem Start und ein Übergabepunkt, der von Beginn an feststeht.

Standortbestimmung
Prüfblick von außen

Eine erfahrene Person sichtet Regelwerke, Betroffenheit, vorhandene Kontrollen und Nachweislage und benennt die Lücken, die zuerst zählen. Kurz angelegt und bewusst ergebnisoffen — oft endet es mit der Feststellung, dass die Organisation den Rest selbst schafft.

Aufbauarbeit
Aufbau im gemischten Team

Externe Fachleute arbeiten gemeinsam mit Ihren Mitarbeitenden am Kontrollrahmen, unter interner fachlicher Führung. Das gängigste Modell beim erstmaligen Aufbau: Das Wissen bleibt im Haus, und die spätere Pflege hängt nicht an einem Vertrag.

Vakanz
Verantwortung auf Zeit

Eine externe Person übernimmt eine Compliance- oder Risikoverantwortung mit Entscheidungsbefugnis — bei einer unbesetzten Stelle, in einer Sondersituation oder wenn eine Instanz gebraucht wird, die nicht in den internen Interessenlagen steht.

Dauerbetrieb
Begleitung im Regelbetrieb

Wiederkehrende Unterstützung in festem Turnus: Kontrollen nachhalten, Berichte vorbereiten, Schulungen aktualisieren, Prüfungen begleiten. Sinnvoll, wenn der Rahmen steht und im Haus die Routine, aber nicht die Kapazität vorhanden ist.

Regulierungsdichte

Compliance nach Branche: welches Regelwerk den Takt vorgibt

Der Regelungsdruck ist überall spürbar, seine Quelle ist es nicht. In Banken und Versicherungen gibt die Aufsicht Takt und Prüfungsrhythmus vor, in der Industrie tun das Produktsicherheit, Exportkontrolle und Normenwerke der Kunden, in Pharma und Gesundheitswirtschaft die Zulassung samt Dokumentationspflicht, im Handel die Lieferkettenanforderungen der Absatzmärkte, in Logistik und Außenhandel Zoll- und Sanktionsvorschriften, in Verwaltung und Versorgung das Vergaberecht.

Wir besetzen deshalb nach Branchenerfahrung und nicht nach Verfügbarkeit: mit Fachleuten, die die einschlägigen Regelwerke, die üblichen Systemlandschaften und die Stellen kennen, an denen vergleichbare Vorhaben zuvor gescheitert sind. Grundlage ist ein Netzwerk aus 25 Fachbereichen mit mehr als 300 Rollenprofilen. Die folgenden sechs Branchen fragen Compliance- und Risikothemen bei uns am häufigsten nach; ausgeschlossen ist damit keine.

Compliance im Bankenumfeld – digitale Prüfung von Transaktionsdaten

Banken & Finanzdienstleister

Industrieanlage als Sinnbild für Produkt- und Exportkontrollpflichten im Maschinenbau

Industrie & Maschinenbau

Gesundheitswirtschaft – Sinnbild für Dokumentations- und Sorgfaltspflichten in Pharma und Versorgung

Pharma & Gesundheitswirtschaft

Weltweite Warenströme als Sinnbild für Zoll-, Sanktions- und Gefahrgutpflichten

Logistik & Außenhandel

Produktkennzeichnung im Handel als Sinnbild für Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Handel & Konsumgüter

Fachkräfte vor einem Verwaltungsgebäude als Sinnbild für Vergabe- und Sektorenrecht

Öffentliche Verwaltung & Versorger

Compliance im Bankenumfeld – digitale Prüfung von Transaktionsdaten

Banken & Finanzdienstleister

Industrieanlage als Sinnbild für Produkt- und Exportkontrollpflichten im Maschinenbau

Industrie & Maschinenbau

Gesundheitswirtschaft – Sinnbild für Dokumentations- und Sorgfaltspflichten in Pharma und Versorgung

Pharma & Gesundheitswirtschaft

Weltweite Warenströme als Sinnbild für Zoll-, Sanktions- und Gefahrgutpflichten

Logistik & Außenhandel

Produktkennzeichnung im Handel als Sinnbild für Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Handel & Konsumgüter

Fachkräfte vor einem Verwaltungsgebäude als Sinnbild für Vergabe- und Sektorenrecht

Öffentliche Verwaltung & Versorger

Nachweisziele

Vorhaben aus der Compliance-Praxis und ihre Nachweisziele

Was tatsächlich beauftragt wird, fällt zum größten Teil in vier Typen. Jeder hat eine typische Ausgangslage, eine Reihenfolge, die sich bewährt hat, und ein Nachweisziel, das vor Beginn vereinbart und am Ende belegt wird — nicht geschätzt. Die Beispiele sind ein Ausschnitt, keine Grenze.

Ein Compliance-Management-System aufbauen

Ausgangslage: verstreute Richtlinien, engagierte Einzelpersonen, aber kein Rahmen, der zeigt, was zusammengehört. Die Reihenfolge, die trägt: erst Betroffenheit und Risiken klären, dann vorhandene Kontrollen einsammeln, dann Lücken schließen, zuletzt schreiben. Nachweisziel ist ein Kontrollplan mit Verantwortlichen und Turnus, der auch im zweiten Jahr noch gepflegt wird.

Risikoinventar und Berichtsweg aufsetzen

Ausgangslage: Eine Risikoliste existiert, beeinflusst aber keine Entscheidung und erreicht die Geschäftsführung nur einmal im Jahr. Die Arbeit besteht aus Interviews in den Fachbereichen, einer einheitlichen Bewertungslogik und dem Mut zur kürzeren Liste. Nachweisziel ist ein Bericht in fester Taktung, der je Zyklus mindestens eine Entscheidung auslöst.

Ein Hinweisgebersystem in Betrieb nehmen

Ausgangslage: Ein Meldekanal ist beschafft oder soll beschafft werden — der Betrieb dahinter fehlt. Zu klären sind Zuständigkeit, Vertraulichkeit, Fristen, Dokumentation und die Frage, wann anwaltliche Unterstützung eingebunden wird. Nachweisziel ist ein dokumentierter Bearbeitungsweg, der auch beim ersten ernsten Fall funktioniert.

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette verankern

Ausgangslage: Fragebögen wurden verschickt, Antworten liegen vor, und niemand weiß, was daraus folgen soll. Die Reihenfolge: Lieferantenbasis nach Risiko einstufen, Prüftiefe daran ausrichten, Vertragsklauseln und Eskalationswege ergänzen, Audits gezielt einsetzen. Nachweisziel ist eine belegbare Kette von der Einstufung über die Prüfung bis zur Konsequenz.

Besetzung

Welche Profile Compliance- und Risikovorhaben besetzen

Der Zuschnitt bestimmt die Besetzung: Ein Risikoinventar verlangt ein anderes Profil als eine Exportkontrollprüfung im Auftragsprozess. Die folgenden Profile werden in Compliance- und Risikovorhaben am häufigsten angefragt; sie sind ein Ausschnitt, über die Kategorieseiten kommen zahlreiche weitere hinzu. Aufgabenprofil, typische Einsätze und Tagessatzspanne liegen jeweils auf der eigenen Seite der Rolle.

Wie ein Compliance-Vorhaben Schritt für Schritt entsteht

Umfang und Dauer der Schritte hängen von Größe und Regelungsdichte ab, die Abfolge nicht: erst klären, was gilt, dann bewerten, dann bauen, dann einbauen, dann belegen. Übersprungen wird die Bewertung nie — sonst wird überall gleich viel kontrolliert.

Schritt 1: Regelwerke und Betroffenheit eines Unternehmens werden gesichtet

1. Regelwerke und Betroffenheit sichten

Erhoben wird, welche Vorgaben für Geschäftstätigkeit, Standorte, Produkte und Kundenkreis in Betracht kommen — auch vertragliche Anforderungen, die kein Gesetz vorschreibt.
Die Prüfung, ob eine Norm im Einzelfall anwendbar ist, holen wir juristisch ein, statt sie zu behaupten.
Ergebnis ist eine geordnete Übersicht der Regelwerke samt der Stellen, an denen die Betroffenheit offen bleibt.
Schritt 2: Risiken werden bewertet und nach Steuerbarkeit geordnet

2. Risiken bewerten und ordnen

Gespräche in den Fachbereichen zeigen, wo Vorgänge tatsächlich schieflaufen — nicht nur, wo es in der Theorie gefährlich wäre.
Bewertet wird nach Auswirkung, Häufigkeit und Steuerbarkeit, damit eine Rangfolge entsteht.
Ergebnis ist ein Risikoinventar, dessen erste zehn Einträge eine Entscheidung verdienen.
Schritt 3: Kontrollen werden mit Verantwortung und Turnus entworfen

3. Kontrollen entwerfen

Zu jedem wesentlichen Risiko entsteht eine Kontrolle mit verantwortlicher Person, Turnus, Eingriffsschwelle und Nachweisform.
Vorhandene Kontrollen werden zuerst zusammengeführt; neu gebaut wird nur, was fehlt.
Doppelungen und wirkungslose Regeln werden gestrichen — daran entscheidet sich die Akzeptanz in der Linie.
Schritt 4: Kontrollen werden in Abläufe und Systeme eingebaut

4. In Abläufe und Systeme einbauen

Kontrollen wandern dorthin, wo gearbeitet wird: in Freigabeschritte, Berechtigungen, Formulare und Prüflisten.
Schulung ist Teil dieses Schritts und nicht sein Anhang — was niemand versteht, wird umgangen statt ausgeführt.
Ergebnis ist ein Ablauf, in dem der regelkonforme Weg der bequemste ist.
Schritt 5: Nachweise über die Durchführung von Kontrollen werden erzeugt

5. Nachweise erzeugen

Jede Kontrolle hinterlässt eine auffindbare Spur: Datum, Prüfende, Ergebnis, Konsequenz.
Die Dokumentation wird auf das reduziert, was jemand tatsächlich liest.
Ergebnis ist eine Nachweislage, mit der ein Fragebogen oder eine Prüfung aus dem Bestand beantwortet wird.
Schritt 6: Wirksamkeit der Kontrollen wird geprüft und fortgeschrieben

6. Wirksamkeit prüfen und fortschreiben

In festen Abständen wird gemessen, ob Kontrollen durchgeführt wurden und ob sie das Risiko senken.
Was nicht wirkt, wird geändert oder abgeschafft — ein Rahmen, der nur wächst, verliert seine Wirkung.
Am Ende steht die Übergabe an die Linie mit einem Turnus, der ohne externe Begleitung durchgehalten wird.
Tagessätze

Was Compliance Beratung kostet: Tagessätze und Budgetierung

Zwei Größen bestimmen das Budget: der Tagessatz und die Zahl der Tage. Die zweite ist die größere und wird seltener geplant. Abgerechnet wird über unser Netzwerk nach Tagessatz, ohne Projektpauschale und ohne erfolgsabhängige Bestandteile.

Was den Satz bewegt. An erster Stelle die Seniorität und die Entscheidungsnähe der Rolle: Wer einen Kontrollrahmen gegenüber Geschäftsführung, Aufsicht oder Prüfern vertritt, liegt über einer Rolle, die zuarbeitet. Danach der Regulierungsgrad der Branche — in beaufsichtigten oder zulassungspflichtigen Umgebungen ist die verlangte Zusatzerfahrung knapp, und Knappheit wirkt stärker als jeder andere Faktor. Der Präsenzanteil schlägt in beide Richtungen aus: Standort- und Lieferantenprüfungen brauchen Anwesenheit, während Arbeit an Richtlinien und Kontrollplänen weitgehend remote läuft und den Kreis infrage kommender Profile über die eigene Region hinaus öffnet. Zuletzt die Projektdauer: Ein Einsatz über zwölf Monate liegt pro Tag unter einem Vier-Wochen-Auftrag mit demselben Einarbeitungsaufwand.

Die Spannen aus dem eigenen Bestand — ausgewiesen im Preisausweis der jeweiligen Rollenseite. Für Governance-, Kontroll- und Rahmenarbeit 750 bis 1.300 € pro Tag (Freelance GRC Consultant, Freelance IT Governance Consultant). Für regulatorische Fachrollen im Außenhandel 800 bis 1.300 € (Freelance Handelscompliance-Spezialist, Freelance Exportkontroll-Spezialist, Freelance Zollexperte). Für Kontrollen im Rechnungswesen 700 bis 1.300 € (Freelance Financial Controller, Freelance Group Controller). Für Lieferanten-, Vertrags- und Nachweisarbeit 800 bis 1.400 € (Freelance Lieferantenauditor, Freelance Vertragsmanager (Einkauf), Freelance ESG Reporting Consultant). Führungsverantwortung liegt darüber: Eine Finanzverantwortung auf Zeit bewegt sich bei 1.300 bis 2.500 € (Interim CFO). Die Angaben sind Spannen und kein Preisschild — was für einen bestimmten Einsatz gilt, wird vor Beauftragung schriftlich festgehalten.

Stufenweise freigeben statt als Gesamtsumme. Ein Vorhaben lässt sich in vier Abschnitte schneiden, von denen jeder mit einer Entscheidung endet, die auch „nicht weiter" lauten darf: Bestandsaufnahme, Konzept mit Risikoinventar und Kontrollplan, Umsetzung mit dem Einbau in Abläufe und Systeme, Betrieb mit Turnus und Wirksamkeitsprüfung. Wer alles in einem Betrag freigibt, verliert die Stellen, an denen ein Zuschnitt noch günstig korrigiert werden könnte.

Der Unterschied zur Kanzlei- oder Prüfermandatierung liegt weniger im Preis als in dem, was Sie einkaufen. Eine Kanzlei beurteilt die Rechtslage und vertritt Sie; eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft prüft und testiert und darf schon aus Unabhängigkeitsgründen nicht aufbauen, was sie später prüft. Hier besetzen Sie eine Rolle in Ihrer eigenen Linie, die den Rahmen baut und betreibt — die Erfahrung bleibt dort, wo der Vorgang bearbeitet wird. Kosten für Zertifizierungen, externe Audits, anwaltliche Prüfung oder Softwarelizenzen gehören nicht zum Tagessatz.

Die Besetzung richtet sich nach dem Zuschnitt: Ein Kontrollrahmen verlangt ein anderes Profil als eine Exportkontrollprüfung. Die vollständige Übersicht steht unter Compliance & Legal — darunter GRC Consultants und Handelscompliance-Spezialisten. Angrenzende Profile führen Finanzen & Controlling für Kontrollen im Rechnungswesen, Einkauf & Procurement für Lieferanten- und Vertragsprüfung, Supply Chain Management für Zoll und Exportkontrolle, IT Service Management für IT-Governance und KI & Machine Learning für die Steuerung von KI-Anwendungen. Die Gesamtübersicht steht unter Experten nach Bereich.

Warum jetzt

Die Zahl der Regelwerke wächst schneller als die Kapazität, sie zu bedienen

50

Beschäftigte: Ab dieser Größe verlangt § 12 Absatz 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes eine interne Meldestelle. Ob und wie die Vorschrift im Einzelfall greift, gehört rechtlich geprüft.
§ 12 Absatz 2 HinSchG

1.000

Arbeitnehmer: Auf diesen Schwellenwert ist der Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes zum 1. Januar 2024 abgesenkt worden. Kleinere Zulieferer erreichen die Anforderungen häufig mittelbar über ihre Kunden.
§ 1 Absatz 1 LkSG

§ 91

Aktiengesetz: Absatz 3 verlangt vom Vorstand einer börsennotierten Gesellschaft ein angemessenes und wirksames internes Kontroll- und Risikomanagementsystem. Der Maßstab prägt die Erwartungen weit über den Kreis der Adressaten hinaus.
§ 91 Aktiengesetz
Häufige Fragen

Häufig gestellte Fragen zur Compliance Beratung

Compliance bezeichnet die organisatorischen Vorkehrungen, mit denen ein Unternehmen dafür sorgt, dass geltende Gesetze, vertragliche Zusagen und eigene Richtlinien im Tagesgeschäft eingehalten werden: eine Einschätzung der eigenen Risiken, Kontrollen an den Stellen, an denen etwas passieren kann, klare Zuständigkeiten, Schulung und ein Meldeweg für Hinweise. Compliance-Beratung unterstützt beim Aufbau und Betrieb dieser Vorkehrungen; sie ist keine Rechtsberatung. Ob eine Vorschrift im Einzelfall anwendbar ist und welche Pflichten daraus folgen, ist anwaltlich zu prüfen.
Ein Compliance-Management-System, kurz CMS, ist der Rahmen, der einzelne Regeln, Kontrollen und Zuständigkeiten zu einem Ganzen verbindet. Es beschreibt, welche Themen wesentlich sind, wer sie verantwortet, wie kontrolliert wird und wie Hinweise bearbeitet werden. Entscheidend ist nicht der Umfang der Dokumentation, sondern ob die Kontrollen im Arbeitsalltag stattfinden und eine Spur hinterlassen.
In der Praxis wiederkehrend sind sieben Bestandteile: eine erklärte Haltung der Leitung, eine Analyse der wesentlichen Risiken, ein daraus abgeleitetes Programm aus Regeln und Kontrollen, eine Organisation mit benannten Zuständigkeiten, Kommunikation und Schulung, ein Meldeweg samt Bearbeitung von Hinweisen sowie Überwachung und Verbesserung. Wie stark jedes Element ausgeprägt sein muss, hängt von Größe, Branche und Risikolage ab.
Compliance-Risiken sind Ereignisse, die aus der Nichteinhaltung von Vorgaben entstehen können — von Vertragsstrafen und dem Verlust einer Zulassung über den Ausschluss aus Ausschreibungen bis zu Reputationsschäden und behördlichen Maßnahmen. Typische Felder sind Korruption, Kartellrecht, Datenschutz, Arbeitsrecht, Produktkonformität, Geldwäscheprävention sowie Zoll und Exportkontrolle. Nützlich wird die Aufstellung erst, wenn zu jedem Eintrag steht, wer ihn mit welcher Kontrolle beeinflusst.
Beide arbeiten mit denselben Werkzeugen, stellen aber unterschiedliche Fragen. Compliance fragt, welche Vorgaben gelten und wie ihre Einhaltung sichergestellt und belegt wird. Risikomanagement fragt breiter, welche Ereignisse den Fortbestand oder den Erfolg gefährden — dazu zählen auch Markt-, Ausfall- oder Betriebsrisiken ohne Regelbezug. Weil sie sich stark überschneiden, lohnt sich meist ein gemeinsames Inventar statt zweier Listen.
IT-Compliance ist der Teil der Aufgabe, der sich auf Informationstechnik bezieht: Berechtigungen und Funktionstrennung, Nachvollziehbarkeit von Änderungen, Aufbewahrung und Löschung von Daten, Steuerung von IT-Dienstleistern sowie Lizenz- und Vertragspflichten. Sie ist nicht dasselbe wie Informationssicherheit: Sicherheit fragt nach Schutz vor Angriffen, IT-Compliance nach Nachweisbarkeit gegenüber Vorgaben.
Über unser Netzwerk wird nach Tagessatz abgerechnet. Die Spannen der einschlägigen Rollen liegen laut den jeweiligen Rollenseiten bei 750 bis 1.300 Euro für Governance- und Kontrollarbeit, 800 bis 1.300 Euro für regulatorische Fachrollen im Außenhandel, 700 bis 1.300 Euro für Kontrollen im Rechnungswesen und 800 bis 1.400 Euro für Lieferanten- und Nachweisarbeit. Den Ausschlag geben Seniorität, Regulierungsgrad der Branche, Präsenzanteil und Laufzeit; für die Gesamtsumme ist die Zahl der Tage entscheidender als der Satz. Kosten für Zertifizierung, externe Audits, anwaltliche Prüfung oder Software sind nicht enthalten.
Das Mandat als externe oder externer Datenschutzbeauftragter ist eine Leistung, die wir nicht selbst erbringen; die Preise dafür setzen die jeweiligen Anbieter, und wir nennen keine Zahlen, die wir nicht belegen können. Beziffern lässt sich die organisatorische Datenschutzarbeit über unser Netzwerk: Verarbeitungsverzeichnis, Löschkonzept, Auftragsverarbeitung und Meldeprozesse übernehmen Governance- und Compliance-Profile mit Tagessätzen ab etwa 750 Euro, je nach Seniorität bis rund 1.300 Euro.
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