Unsere Externer Fachanwalt Arbeitsrecht-Profile beraten und vertreten Unternehmen in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts – von der rechtssicheren Vertragsgestaltung über Abmahnungen und Kündigungen bis hin zu Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen. Sie liefern konkrete Deliverables: Rechtsgutachten, Prozessschriftsätze, Aufhebungsvertragsvorlagen und Due-Diligence-Berichte für den arbeitsrechtlichen Teil von M&A-Transaktionen. Für Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung oder mit begrenzten internen Kapazitäten ist externer Sachverstand im Arbeitsrecht kein Luxus, sondern eine Frage der Haftungsvermeidung.
Typische Situationen, in denen Unternehmen auf unsere Externer Fachanwalt Arbeitsrecht-Profile zurückgreifen, sind Restrukturierungen mit Interessenausgleich und Sozialplan, Betriebsübergänge nach § 613a BGB, Massenentlassungsanzeigen nach § 17 KSchG sowie die Kündigung von Führungskräften mit erhöhtem Konfliktpotenzial. Je früher ein spezialisiertes Profil eingebunden wird, desto geringer ist das Risiko kostenintensiver Arbeitsgerichtsverfahren oder unwirksamer Betriebsvereinbarungen.