Unsere Externer-Fachanwalt-Vergaberecht-Profile beraten Vergabestellen und Bieter auf Basis des GWB, der VgV, VOB/A, UVgO und SektVO – von der Schwellenwertprüfung über die Gestaltung rechtskonformer Vergabeunterlagen bis zur Vertretung vor Vergabekammern und Oberlandesgerichten. Sie erstellen Vergabevermerke, prüfen Eignungs- und Zuschlagskriterien auf Angreifbarkeit und begleiten Verhandlungsverfahren sowie wettbewerbliche Dialoge mit der notwendigen Verfahrenssicherheit. Für Bieter übernehmen unsere Profile das Rügemanagement, formulieren Nachprüfungsanträge und sichern Akteneinsichtsrechte nach § 165 GWB.
Unternehmen und Behörden greifen auf unsere Profile zurück, wenn ein laufendes Vergabeverfahren durch eine Bieterrüge unter Druck gerät, wenn ein Großprojekt oder IT-Vorhaben der öffentlichen Hand erstmals EU-weit ausgeschrieben werden muss oder wenn ein internes Vergabeteam bei komplexen Sektorenvergaben oder Konzessionsvergaben an seine Grenzen stößt. Je früher vergaberechtliche Expertise eingebunden wird, desto geringer ist das Risiko einer Aufhebung des Verfahrens oder eines kostspieligen Nachprüfungsverfahrens.