Unsere Externer-Fachanwalt-Wettbewerbsrecht-Profile beraten Unternehmen zu allen Fragen des Lauterkeitsrechts (UWG), des deutschen Kartellrechts (GWB) sowie des europäischen Wettbewerbsrechts nach Art. 101 und 102 AEUV. Sie prüfen Marketingmaßnahmen auf Irreführungsrisiken, gestalten Vertriebsvereinbarungen kartellrechtskonform und vertreten Ihr Unternehmen gegenüber dem Bundeskartellamt oder vor den zuständigen Spezialkammern der Landgerichte. Konkrete Deliverables sind Rechtsgutachten, strafbewehrte Unterlassungserklärungen, Schutzschriften sowie kartellrechtliche Compliance-Richtlinien – Dokumente, die im Ernstfall über Haftung und Reputationsschaden entscheiden.
Unternehmen greifen auf unsere Externer-Fachanwalt-Wettbewerbsrecht-Profile typischerweise zurück, wenn eine Abmahnung mit kurzer Reaktionsfrist eingeht, ein Produktlaunch wettbewerbsrechtlich abgesichert werden muss oder ein Fusionskontrollverfahren beim Bundeskartellamt bevorsteht. Auch bei internen Compliance-Lücken, neuen Vertriebsmodellen oder drohenden Schadensersatzklagen nach Kartellverstößen ist frühzeitiges Handeln entscheidend – denn im Wettbewerbsrecht zählen Stunden, nicht Wochen.