Unsere Freelance Handelscompliance-Spezialisten-Profile übernehmen die vollständige operative und konzeptionelle Verantwortung für Ihre Außenhandels-Compliance: von der Klassifizierung von Gütern nach EG-Dual-Use-Verordnung und US-EAR über die Erstellung und Pflege interner Exportkontrollprogramme (ICP) bis zur Sanktionslistenprüfung und Embargoüberwachung. Sie liefern konkrete Artefakte – Risikoanalysen, Genehmigungsanträge, Schulungsunterlagen und auditfähige Dokumentationen – die Ihrem Unternehmen bei Behördenprüfungen standhalten. Für international tätige Unternehmen ist das kein Nice-to-have, sondern eine regulatorische Pflicht mit erheblichem Haftungspotenzial.
Typischerweise greifen Unternehmen auf unsere Freelance Handelscompliance-Spezialisten-Profile zurück, wenn eine Behördenprüfung durch das BAFA oder den Zoll bevorsteht, ein neues Produkt- oder Marktportfolio auf Exportkontrollrelevanz geprüft werden muss oder die interne Compliance-Funktion kurzfristig verstärkt werden soll. Auch bei der Einführung eines Trade-Compliance-Management-Systems oder nach Sanktionsverschärfungen – etwa im Kontext Russland, Iran oder China – ist schnelles Handeln entscheidend, um Bußgelder, Lieferstopps und Reputationsschäden zu vermeiden.