Ein Freelance Gefahrgutbeauftragter verantwortet die gesamte Gefahrgut-Compliance Ihres Unternehmens nach ADR, RID, IMDG und IATA-DGR – von der Klassifizierung gefährlicher Güter über die Erstellung von Beförderungsdokumenten bis hin zur Durchführung interner Schulungen und der jährlichen Berichterstattung an die Geschäftsleitung. Er prüft Verpackungen, Kennzeichnungen und Begleitpapiere auf Konformität, begleitet behördliche Kontrollen und leitet bei Unfällen oder Zwischenfällen sofort die vorgeschriebenen Meldeprozesse ein. Für Unternehmen, die gefährliche Güter versenden, lagern oder produzieren, ist diese Funktion gesetzlich vorgeschrieben – und ein Fehler kann Bußgelder, Betriebsunterbrechungen oder Haftungsrisiken auslösen.
Typischerweise greifen Unternehmen auf einen Freelance Gefahrgutbeauftragter zurück, wenn die Pflichtbestellung kurzfristig vakant wird, ein Audit oder eine behördliche Kontrolle bevorsteht oder das eigene Personal nicht die erforderliche Fachkunde-Bescheinigung nach GGVSEB besitzt. Auch bei der Erschließung neuer Transportwege, dem Wechsel von Logistikdienstleistern oder der Einführung neuer Gefahrgutklassen im Produktportfolio ist externe Expertise gefragt. Wer hier zögert, riskiert Unterbrechungen im Versandbetrieb und empfindliche Sanktionen durch Aufsichtsbehörden.